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Mit einer Bausparfinanzierung können Sie nicht nur Wohnbauvorhaben erfüllen, sondern sich auch eine Aus- und Weiterbildung oder Pflegemaßnahmen im Alter leisten.
Für all das können Sie Ihr Bauspardarlehen verwenden:
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Bauen:
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Hausbau / Reihenhaus
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Kaufen:
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Baugrundstück / bestehendes Haus, Reihenhaus oder Eigentumswohnung / im Bau befindliche Eigentumswohnung oder Reihenhaus
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Mietkauf:
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Finanzierung des Eigenmittelanteiles (bei Miet- und Genossenschaftswohnungen)
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Renovieren, Sanieren, Modernisieren:
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den ursprünglichen Baustil erhalten und /oder wieder herstellen / Gas-, Wasser- und Elektroleitungen / Mauertrockenlegung / Bad-WC einbauen und/oder erneuern / Parkettböden / Einbauküche / Sauna / Fenster und Türen austauschen / Fassade / Schalldämmung (auch für Miet-, Genossenschafts-, Gemeinde- und Eigentumswohnungen)
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Energiesparende Maßnahmen:
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Zentralheizungsanlagen ein- oder umbauen / Solaranlagen und Anlagen zur Wärmegewinnung / Wärmepumpen / Kachelöfen / Fernwärmeanschluß / Kleinkraftwerke / Heizungsanlagen mit Biomasse / Wärmedämmung
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Rund ums Haus:
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Einfriedungen / Wege / Terrassen / Gartenhaus / Gartenanlage / Garage / Schwimmbecken
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Bauliche Veränderungen:
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Wohnraum teilen oder zusammenlegen / behinderten- und seniorengerecht ausbauen / Schutzraum
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Erweiterung des Eigenheimes:
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Zubau (z.B. eines Wintergartens,...) / Aufstockung / Dachbodenausbau / Loggia- oder Balkonverglasung
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Sicherheit:
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Alarmanlage einbauen / Rollläden
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Ablösezahlungen:
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an Mitbesitzer / an Ehepartner bei Scheidung
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Umschuldung:
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Kredite, die fürs Bauen, Wohnen und Sanieren aufgenommen wurden
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Aus- und Weiterbildung:
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Auslandssemester (Uni, FH, Akademie...) / Maturaschulen und Kollegs / Berufs- und Meisterschulen / Kursgebühren (WIFI, BFI, Volkshochschule) / Postgraduale Ausbildungen (MBA, MSc etc.) / damit zusammenhängende Lernmaterialien (PC, Bücher) / Kosten fürs Wohnen (Mietwohnung, Studentenheim) / Fahrkosten von und zum Studienort
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Pflegemaßnahmen:
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Ausgaben für Pflegeeinrichtungen / Pflegepersonal / Therapien und Kuraufenthalte / Medizinische Behelfe / Verdienstentgang naher Angehöriger, wenn sie die Pflege übernehmen
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